Definitionen

Mineralwasser – Quellwasser – Tafelwasser – Heilwasser

Natürliches Mineralwasser

Definition Natürliches Mineralwasser

Natürliches Mineralwasser entspringt unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen und ist von ursprünglicher Reinheit, d.h. seine Bestandteile dürfen nicht verändert werden. Nach festgelegten Verfahren ist zudem die Abtrennung von Eisen-, Mangan- und Schwefelverbindungen sowie Arsen erlaubt. Kohlensäure darf (vollständig oder teilweise) entzogen oder zugesetzt werden. Die rechtlichen Anforderungen an Mineralwasser sind in der Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasser-Verordnung) geregelt. Natürliches Mineralwasser darf nur in den Verkauf gebracht werden, wenn es von der zuständigen Behörde amtlich anerkannt ist; in Niedersachsen beispielsweise ist das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zuständig.

Natürliches Mineralwasser muss frei von Krankheitserregern sein. Bei der Abfüllung sind festgelegte Höchstgehalte an Stoffen wie Arsen, Blei, Nitrat oder Quecksilber einzuhalten. Natürliches Mineralwasser darf nur aus Quellen gewonnen werden, für die die zuständige Behörde eine Nutzungsgenehmigung erteilt hat und muss am Quellort abgefüllt werden. Der Ort der Quellnutzung sowie der Name der Quelle müssen auf dem Etikett deutlich sichtbar vermerkt werden.

Wird bei einem natürlichen Mineralwasser auf den Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen oder auf eine besondere Eignung des Wassers hingewiesen, so müssen die in Tabelle 1 aufgeführten Anforderungen eingehalten werden.

  • Tabelle 1: Inhaltsstoffe und Eignung von Mineralwasser
    Angaben Anforderungen

    Mit geringem Gehalt an Mineralien

    < 500 mg Mineralien/l

    Mit sehr geringem Gehalt an Mineralien

    < 50 mg Mineralien/l

    Mit hohem Gehalt an Mineralien

    > 1.500 mg Mineralien/l

    Bicarbonathaltig

    > 600 mg Hydrogencarbonat/l

    Sulfathaltig

    > 200 mg Sulfat/l

    Chloridhaltig

    > 200 mg Chlorid/l

    Calciumhaltig

    > 150 mg Calcium/l

    Magnesiumhaltig

    > 50 mg Magnesium/l

    Fluoridhaltig

    > 1 mg Fluorid/l

    Eisenhaltig

    > 1 mg Eisen/l (zweiwertig)

    Natriumhaltig

    > 200 mg Natrium/l

    Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung

    < 20 mg Natrium/l, < 10 mg Nitrat/l, < 0,02 mg Nitrit/l, < 240 mg Sulfat/l, < 0,7 mg Fluorid/l, < 0,05 mg/Mangan/l, < 0,005 mg Arsen/l, < 0,002 mg Uran/l,
    < 125mBq Radium-226/l, < 20mBq Radium-228/l

    Geeignet für natriumarme Ernährung

    < 20 mg Natrium/l

Quellwasser und Tafelwasser

Definition Quellwasser und Tafelwasser

Quellwasser und Tafelwasser unterliegen ebenfalls der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung, insbesondere den Anforderungen hinsichtlich der Krankheitserreger. Quellwasser entspringt wie natürliches Mineralwasser unterirdischen Wasservorkommen. Für Quellwasser gilt die gesetzliche Voraussetzung nicht, dass die Wasservorkommen vor Verunreinigung geschützt sein müssen. Tafelwasser ist eine Mischung aus Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser, dem natürliches salzreiches Wasser (Natursole), Meerwasser, Natriumchlorid und Magnesiumchlorid zugesetzt werden darf. Die Bezeichnung Quellwasser bzw. Tafelwasser muss auf dem Etikett deutlich sichtbar vermerkt werden, um die Verbraucher klar über die Art des Wassers zu informieren.

Heilwasser

Definition Heilwasser

Heilwasser ist ein natürliches Mineralwasser mit einer besonderen Zusammensetzung der natürlich enthaltenen Inhaltsstoffe. Aufgrund seiner im Wasser gelösten Inhaltsstoffe besitzt Heilwasser vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkungen, die wissenschaftlich nachgewiesen sein müssen (vgl. Tabelle 2). Heilwasser ist per Gesetz kein Lebensmittel sondern ein Arzneimittel und unterliegt damit dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz/AMG). Heilwässer müssen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden.

  • Tabelle 2: Inhaltsstoffe und Wirkungen von Heilwässern
    Inhaltsstoff Richtwerte für die Wirkung Wissenschaftlich nachgewiesene vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung
    Calcium

    ≥ 250 mg/l

    Vorbeugend bei Calciummangel und Osteoporose

    Magnesium

    ≥ 100 mg/l

    Vorbeugend bei Magnesiummangel

    Hydrogencarbonat

    ≥ 1.300 mg/l

    • Unterstützt den Säure-Basen-Haushalt
    • Wirksam bei Sodbrennen und Reizmagen
    • Vorbeugend bei bestimmten Harnsteinen
    • Unterstützend bei der Behandlung chronischer
    • Harnwegsinfekte
    Sulfat

    ≥ 1.200 mg/l

    • Unterstützt die Verdauung und Darmtätigkeit
    • Vorbeugend bei Obstipation (Verstopfung)
    • Vorbeugend bei Harnsteinen
    • Unterstützend bei der Behandlung chronischer
    • Harnwegsinfekte

     

    Fluorid

    ≥ 1 mg/l

    Kariesprophylaxe

    Kohlensäure

    ≥ 1.000 bzw. ≥ 2.000 mg/l (je nach Anwendung)

    • Unterstützt die Verdauung und Darmtätigkeit
    • Fördert die Harnausscheidung (Diurese)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | Bundesamt für Justiz